Hilfe im Fall der Fälle: Haftungsrecht auf Patientenseite
Auf Patientenseite prüfen wir für Sie aufgrund unserer Erfahrung seriös und medizinisch fundiert, ob Sie hinsichtlich eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers mit hinreichender Erfolgsaussicht Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche fordern oder gerichtlich geltend machen können. Wir fordern für Sie Kopien der erforderlichen Behandlungsunterlagen an, übernehmen die Abklärung der Kostenübernahme einer bestehenden Rechtsschutzversicherung und veranlassen - soweit dies erforderlich ist - eine medizinische Bewertung über die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler, den Medizinischen Dienst oder entsprechend qualifizierte Sachverständige.
Unterstützung während des Verfahrenablaufes
Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrensablaufes - sei es außergerichtlich oder vor Gericht – nicht nur kompetent, sondern auch mit der nötigen Empathie und viel Verständnis für Ihre oftmals belastende gesundheitliche Situation zur Seite.
Unser Team für Haftungsrecht auf Patientenseite

Daphne Kiutsuki
geprüfte Absolventin des Fachanwaltslehrganges Medizinrecht

Nicole Striewe
geprüfte Absolventin des Fachanwaltslehrganges Medizinrecht
+49 (0)241 - 94 90 148
dez.ns@bkw-anwalt.com
„Unser Ziel ist es stets, kostenintensive und zeitraubende gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden und für Sie im Verhandlungswege wirtschaftliche und interessengerechte außergerichtliche Lösungen zu finden.“